Fragen und Antworten
rund um Familienpflege und Hauswirtschaft

Bekomme ich Hilfe?
Viele Mütter wissen gar nicht, dass ihnen Unterstützung von außen für ihre momentane Notlage im Bereich Haushalt und Familie zusteht. Zudem befürchten sie, die Kosten der Familienpflege und Hauswirtschaftshilfe selbst tragen zu müssen. Nach § 38 SGB V stehen Ihnen diese Leistungen zu. Von der Antragstellung bis zur Genehmigung unterstützen wir Sie selbstverständlich. Ob eine Verordnung erstellt wird, entscheidet Ihre Hebamme oder Ihr Arzt.

Wie läuft das mit der Abrechnung?
Die Kosten für Familienpflege und Hauswirtschaftshilfe werden von ihrer Krankenkasse übernommen. Von Ihrer Hebamme oder Ihrem Arzt erhalten Sie die Verordnung, die Sie Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Wir rechnen später direkt mit dem Kostenträger ab.

Wie lange kann ich nach einer Geburt Hilfe durch die Verordnung in Anspruch nehmen?
Nach einer ambulanten Geburt bis zu einer Woche, zwei bis zu acht Stunden täglich. Nach einer Hausgeburt max. acht Stunden täglich, bis zu sechs Tagen. Samstag und Sonntag zählen mit. Kommt das Kind beispielsweise freitags, läuft der Hilfszeitraum von Samstag bis Donnerstag. Sollten Sie anschließend noch nicht so fit sein, wie Sie es sich wünschen, gönnen Sie sich einfach privat noch ein paar Tage mehr Entlastung oder sprechen Sie mit Ihrem Arzt über eine Verlängerung der Hilfe.

Welche Regelung gilt am Wochenende?
Alleinerziehende erhalten auch am Wochenende generell Unterstützung. In besonderen beruflichen Situationen (Schichtdienst, Wochenenddienst etc.) ist auch hier unter Vorlage des Dienstplanes unser Einsatz möglich.

Kann ich auch privat Ihre Dienste in Anspruch nehmen?
Ja, wir bieten auch privat unsere Dienste an: für Singles oder Paare, die in ihrem Berufsleben eingespannt sind und keine Zeit oder Lust haben, zu bügeln oder ihr Appartement / Wohnung zu reinigen.

Übernehmen Sie begleitende Funktionen?
Gerne begleiten wir Alleinstehende, die beispielsweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, zu Veranstaltungen (Konzert, Theater etc.) mit der Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen.

Ab wann übernimmt die Krankenkasse bei SeniorInnen die Kosten der Haushaltshilfe?
Bei einer Pflege-Einstufung über die Pflegeversicherung werden die hauswirtschaftlichen Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet.